Die "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten - Gesamtnovelle 2005", herausgegeben von der Bundesärztekammer, schließen ausnahmslos alle Schwulen von der Blutspende aus.
Dies wird begründet mit einen Verweis auf die Statistik der an-HIV-Infizierten, welche weiterhin von homosexuellen Männern angeführt wird. Somit gelten homosexuelle Männer als Risikogruppe. Ausgeschlossen von den Risikogruppen sind homosexuelle Frauen, denn sie können keine Top-Positionierung in den Statistiken verbuchen. Weitere von der Blutspende ausgeschlossenen Risikogruppen sind Drogenkonsumenten, Menschen die sich zwischen 1980 und 1996 mindestens 6 Monate in Großbritannien aufgehalten haben (aus Schutz vor einer Variante der Cratzfeldt-Jakob-Krankheit), etc.
Wer sich nun wundert und dachte beim Blutspenden wird das Blut gründlich auf Krankheiten untersucht, irrt sich nicht. Dies ist zwar der Fall, aber ein Restrisiko besteht trotzdem. Es bleibt immer eine Fensterphase am Beginn einer frischen Infizierung. Somit möchten sich Blutspendedienste vor frisch infizierten Menschen schützen, denn diese können auch durch aktuelle technische Verfahren noch nicht als HIV-infizierte identifiziert werden.
Doch wie schützt diese Regelung vor einer frisch infizierten heterosexuellen Person? Warum wird nur für Schwule ein Blutspendeverbot ausgeprochen? Solche Regelungen basieren auf einer Doppelmoral und existieren immer noch in vielen Ländern. Anders ist es mittlerweile in Ländern wie Spanien und Portugal. Hier ist es schwulen Männern erlaubt Blut zu spenden.
Nun könnte man doch trotzdem sagen: „die Regelungen sind doch egal, ein Schwuler kann doch trotzdem Blut spenden!". Doch weit gefehlt. Jeder Spender muss einen Fragebogen ausfüllen, welcher u.a. auch eine korrekte Angabe über seine Sexualität verlangt. Bei unwahrheitsgemäßer Beantwortung des Fragebogens können juristische Folgen für den Spender entstehen.
Bei diesem Ausschluss wird nach Gruppen unterschieden, welche ein höheres Risiko besitzen mit HIV infiziert zu sein. Dies wird hier den Schwulen zugesprochen. Führt man dies fort, so zeigt sich dass diese Pauschalisierung in der Realität bedeutet, dass ein schwuler Mann grundsätzlich anders ist als ein heterosexueller und sein Blut weniger Wert ist.
Weiterhin drängt sich natürlich auch die Frage auf, ob dieser Ausschluss aufgrund der geringen Blutvorräte noch tragbar ist. Angesichts der aktuellen Regelungen muss es das wohl. Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen dieser Regelungen einmal in den Kopf rufen, dass wahrscheinlich mehr Menschen durch eine lebensnotwendige Blutspende geholfen werden könnte, selbst wenn diese von einem Schwulen stammt.
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